Schutz von Satire im Rahmen der Meinungsfreiheit
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Satire zeichnet sich durch ihren aggressiv-wertenden Charakter sowie ihre indirekte Ausdrucksweise aus. Mittels unterschiedlicher sprachlicher und künstlerischer Stilmittel kritisiert sie gesellschaftliche Gegebenheiten oder greift öffentliche Personen an. Satire gerät deswegen regelmässig in Konflikt mit rechtlich geschützten Interessen. Als Meinungsäusserung ist Satire jedoch durch die Kommunikationsgrundrechte geschützt. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Anforderungen die Bundesverfassung an die Einschränkung satirischer Äusserungen zum Schutz gegenläufiger Interessen wie etwa dem Persönlichkeitsschutz stellt. Gestützt auf Überlegungen zum Wesen und den Funktionen von Satire sowie der Kommunikationsgrundrechte lässt sich darlegen, dass satirische Äusserungen insbesondere spezifisch auszulegen und ihre Charakteristika in die rechtliche Beurteilung umfassend einzubeziehen sind; nur so ist ein ausreichender Grundrechtsschutz gewährleistet.