Straffällige mit Suchtproblemen
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Kriminalität, Dissozialität und Rauschmittelkonsum sind in vielfältiger Weise assoziiert: Dissoziale Störungen disponieren zum Drogengebrauch, Suchtprobleme erschweren die Bewältigung des Alltags, Rauschzustände fördern impulsives Ausagieren. So verwundert es nicht, dass der Anteil der substanzabhängigen Menschen im Strafvollzug um ein Vielfaches höher ist als in der Bevölkerung. Man bemüht sich um Schadensbegrenzung und macht Angebote – von Beratungsgruppen bis zur Gabe von Ersatzdrogen –, ohne der Problematik im Rahmen des Vollzugs wirklich Herr werden zu können. Eine strafrechtliche Bestimmung hat im Laufe der Jahre immer mehr an Bedeutung gewonnen: die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Dabei war es bisher schwierig, den Ertrag dieser sozialtherapeutischen Maßnahme – gegenüber der bloßen Verbüßung von Strafhaft – verlässlich einzuschätzen. Die Essener Evaluationsstudie hatte genau dieses Ziel: den Bewährungserfolg von Maßregelpatienten mit dem einer sorgfältig „gematchten“ Gruppe von Gefangenen mit Suchtproblemen zu vergleichen. Die Ergebnisse sind signifikant und im Hinblick auf die Entwicklung der Vollzugspraxis bedeutsam. Die Betroffenen unterscheiden sich erheblich hinsichtlich ihres Unterstützungsbedarfs und der therapeutischen Ansprechbarkeit. Therapie- und Änderungsmotivation sind notwendig immer ambivalent, Verführungen zum Konsum lauern an jeder Ecke. Die Vielfalt neuer synthetischer, schwer nachweisbarer Drogen bereitet den Anstalten große Probleme. Dabei ist es heutzutage unstrittig, dass für den Ertrag sozialtherapeutischer Bemühungen – im Strafvollzug wie in anderen Praxisfeldern – Überleitungsmanagement und ambulante Nachsorge wesentlich sind. Therapie hinter hohen Mauern, ohne die schrittweise Vorbereitung auf das Leben in Freiheit und ohne konkrete Hilfestellungen bei der sozialen Integration, ist nicht zweckmäßig.