Der informelle Trilog
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Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU wird häufig nicht allein im unionsvertraglichen Korsett des Art. 294 AEUV durchgeführt, sondern durch informelle Triloge ergänzt. Dabei handelt es sich um nichtöffentliche Treffen von Vertretern der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe Rat, Parlament und Kommission mit dem Ziel inhaltliche Kompromisse zu erzielen. Triloge wurden zuletzt in gut zwei Dritteln aller ordentlichen Gesetzgebungsverfahren angewandt und haben dazu geführt, dass über 90 % der Gesetzgebungsvorhaben der EU bereits in einem frühen Verfahrensstadium abgeschlossen werden konnten. Das vorliegende Werk beschäftigt sich neben den geschichtlichen Hintergründen der Triloge vor allem mit der Frage nach deren Rechtsgrundlagen, sowie deren genauem Ablauf und Einhegung in Organpraxis und Gesetzgebungsverfahren. Zudem wird das Verfahren unter Einbezug der Rechtsprechung des EuGH anhand der vielfach zur Kritik herangezogenen Prinzipien der Transparenz und Demokratie bewertet.