Die Sicherungsverwahrung - de lege lata et de lege ferenda
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Den ständigen Ausweitungen der Regeln zur Sicherungsverwahrung bereitete das Bundesverfassungsgericht am 04.05.2011 ein Ende, indem es sämtliche Vorschriften für verfassungswidrig erklärte. Anlass waren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, deren Aussagen herangezogen wurden. Das Gericht füllte den bereits in seiner vorigen Rechtsprechung eingeführten Begriff des Abstandsgebots mit Inhalt und bereitete so die Grundlage für die zu schaffenden Neuregelungen. Ferner griff es den zuvor vom Gesetzgeber neu eingeführten Begriff der „psychischen Störung“ auf. Die Arbeit enthält eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil und fragt unter anderem danach, ob die gebotene enge Auslegung des Begriffs der „psychischen Störung“ überhaupt erreicht werden kann. Die daraufhin ergangenen Bundes- und Landesgesetze am Beispiel Schleswig-Holsteins werden dargestellt und wegen der fehlenden Validität einer Prognose ein Reformvorschlag unterbreitet.