Insolvenzverwalterhaftung als Sanierungshindernis
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Die – zumindest interimsweise – Betriebsfortführung ist der „Eckstein“ jeder Sanierung eines Unternehmens in der Insolvenz. Doch der vorläufige Insolvenzverwalter sieht sich bei der Betriebsfortführung mit unverhältnismäßigen Haftungsrisiken konfrontiert. Der Haftungsmaßstab ist von unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt und aufgrund kaum vorhandener Kasuistik aus Praktikersicht kaum zu überblicken. Zudem legt die herrschende Lehre den Pflichtenkreis des Verwalters einseitig zu Lasten effektiver, sanierungsorientierter Betriebsfortführung aus, was defensives Verwalterhandeln motiviert und die Sanierungschancen nachhaltig verringert. Der Autor stellt heraus, dass bei zutreffender Gewichtung der Ziele des Insolvenzeröffnungsverfahrens, der gesetzgeberischen Intention und der Gesetzessystematik ein sanierungsfördernder Haftungsmaßstab angelegt werden muss. Im Ergebnis fasst der Autor diesen optimierten Maßstab in klare, in der Praxis anwendbare, Kriterien.