Internationale und interstaatliche Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte für Produkthaftungsklagen
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Die Grenzen der Befugnis der US-Gerichte im jeweiligen Forumstaat richterliche Gewalt über einen bestimmten Beklagten (personal jurisdiction) auszuüben, beschäftigen Rechtsprechung und Wissenschaft nicht nur in den USA seit Jahrzehnten. Besonders problematisch ist die Begründung von streitgegenstandsabhängiger specific (personal) jurisdiction für grenzüberschreitende Produkthaftungsklagen auf Grundlage der sog. stream-of-commerce-Theorie. Es geht dabei um die Frage, ob US-Gerichte interstaatliche bzw. internationale Zuständigkeit ausüben können, wenn Produkte eines auswärtigen Herstellers durch den Handelsstrom in das Forum befördert werden und dort ein Rechtsgut verletzen. Kontrovers diskutiert werden außerdem die Voraussetzungen von streitgegenstandsunabhänigiger general (personal) jurisdiction in Fällen, in denen die Rechtsgutsverletzung außerhalb der USA eintritt. Hier wurde die Ausübung von general jurisdiction in zahlreichen Entscheidungen mit bloßen Geschäftstätigkeiten im Forum (doing business) begründet. Nach jahrzehntelanger Zurückhaltung hat sich der U. S. Supreme Court in den letzten Jahren in McIntyre, Goodyear und Daimler gleich in mehreren Entscheidungen mit diesen beiden Konstellationen befasst. Die Bedeutung dieser Entscheidungen für das US-Zuständigkeitsrecht wird in der Literatur unterschiedlich beurteilt. Im vorliegenden Werk setzt sich der Verfasser ausführlich damit auseinander, wie sich die jüngste Rechtsprechung des US Supreme Court tatsächlich auf die Rechtsprechung der Instanzgerichte in den verschiedenen Jurisdiktionen ausgewirkt hat. Auf dieser Grundlage wird der Versuch unternommen, die Voraussetzungen für personal jurisdiction in Produkthaftungskonstellationen systematisch darzustellen, wobei auch eine rechtsvergleichende Perspektive eingenommen wird.