Die stille Gesellschaft in Japan
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Die ursprünglich aus Deutschland übernommene stille Gesellschaft ist in Japan bei ihrer Fortentwicklung einen eigenständigen Weg gegangen. Ist sie in Deutschland beispielsweise eine echte Gesellschaft, so gilt sie im Japanischen Zivilrecht nur als ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis. Steuerrechtlich kann die stille Gesellschaft in beiden Rechtsordnungen sowohl zu gewerblichen Einkünften als auch zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Miyuki Ueda untersucht und analysiert erstmals umfassend die handels- und steuerrechtlichen Regeln der japanischen stillen Gesellschaft aus der Sicht des deutschen Rechts. Für die Weiterentwicklung des japanischen Rechts nimmt sie dabei Deutschland als Vorbild. Jedoch kann das Werk auch für das deutsche Recht ein Impuls sein, da die grenzüberschreitenden Steuervorteile, die durch die hybride Gestaltung erzeugt werden, eine aktuelle Problematik im internationalen Steuerrecht darstellen.