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Die Grundlagen des Überschuldungstatbestands sind bislang unzureichend erörtert, was eine dringende Schließung dieser Lücke erforderlich macht. Als Eröffnungsgrund markiert die Überschuldung den Moment, ab dem das Prioritätsprinzip durch den Gleichbehandlungsgrundsatz ersetzt wird. Der Überschuldungstatbestand, der oft Ziel von Kritik und Reformen ist, beeinflusst die kollidierenden Interessen, die sich in den Grundsätzen widerspiegeln. Dogmatisch wird er in das System der Eröffnungsgründe eingeordnet (§§ 1–4). Die Studie untersucht die Funktionen des Überschuldungstatbestands und die Anforderungen, die an ihn als Insolvenz- und Haftungsauslöser gestellt werden (§§ 5–8). Auch rechtshistorische Fragen, insbesondere der Ursprung des Instituts, bleiben bisher unbeantwortet. Die Entwicklungslinien vom römischen Recht bis zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz werden aufgezeigt (§§ 9–12). Ein zentrales Anliegen ist die wertende Begründung für die Ablösung des Prioritätsprinzips. Die Herausforderung, ein belastbares Erklärungsmodell zu finden, ist besonders relevant, da Überschuldung oft vor Zahlungsunfähigkeit eintritt. Die Wertungen sind entscheidend für die Prüfung der verfassungsrechtlichen Vorgaben (§§ 13–15). Zudem werden die Merkmale des Überschuldungstatbestands, einschließlich der Überschuldungsbilanz, Fortbestehensprognose, Antragsmodalitäten, Selbstprüfungspflicht und Prüfungsreihenfolge näher beleuchtet (§§ 16–20). Der Aut
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Grundlagen des insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestands, Daniel Martin Klein
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- 2019
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