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Im Sommer 2017 wurden umfassende Änderungen am Geldwäschegesetz (GwG) vorgenommen, einschließlich der Einführung eines Transparenzregisters und erweiterter Meldepflichten bei Verdacht auf Geldwäsche. Diese Reformen setzen die 4. Geldwäscherichtlinie der EU um, die die Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) berücksichtigt. Der Einfluss der FATF ist besonders im Straftatbestand der Geldwäsche (§ 261 StGB) spürbar, wo eine Strafbarkeit der Selbstgeldwäsche eingeführt und der Vortatenkatalog erweitert wurde. Dies führt zu Überschneidungen mit anderen Delikten, insbesondere der Hehlerei. Angesichts neuer Technologien im bargeldlosen Zahlungsverkehr, wie Bitcoin, stellt sich die Frage, was heute als Geldwäschevortat gilt und wie weit das Geldwäscheverbot reicht. Dieses Verbot umfasst nicht nur das Verbergen von Gegenständen, sondern auch das Vereiteln der Einziehung oder Sicherstellung solcher Gegenstände. Im Sommer 2017 wurden zudem die Vorschriften zur Einziehung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen reformiert. In diesem rechtlichen Kontext analysieren die acht Autorinnen und Autoren verschiedene Problemfelder, die das materielle Geldwäscherecht, das Geldwäschestrafrecht, das Strafprozessrecht, das Aufsichtsrecht und das Gesetzgebungsverfahren betreffen. Ihre Beiträge bieten einen lesenswerten Überblick und versuchen, aktuelle Fragen zum Thema Geldwäsche zu beantworten.
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Geldwäsche, Marcus Bergmann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2019
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