Das psychiatrische Gutachten im Strafverfahren
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Die Staatsanwaltschaften und Gerichte sind in bestimmten Konstellationen dazu angehalten, durch Personen mit besonderer Fachkenntnis psychiatrische Gutachten erstellen zu lassen. Sowohl bei der Bestellung der sachverständigen Person als auch bei der Erstellung und Ausfertigung eines psychiatrischen Gutachtens sind zahlreiche rechtliche Bestimmungen zu beachten. Neben den juristischen Anforderungen spielen medizinische Vorschriften und ethische Überlegungen ebenfalls eine gewichtige Rolle. Ziel der Arbeit ist, aufzuzeigen, in welchen Spannungsfeldern sich das psychiatrische Gutachten im Strafverfahren bewegt, in welchen Bereichen wiederholt Diskussionspunkte auftreten und wie zu deren Optimierung beigetragen werden kann. Autorin: Ivana Babic