Die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK
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Die Diskussion um die Existenz und die Reichweite extraterritorialer Staatenpflichten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit Blick auf die fortschreitende Globalisierung und die zunehmende Relevanz transnational tätiger Konzerne untersucht der Band die Möglichkeit, die Schutzwirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention extraterritorial zu erstrecken. Die Autorin nimmt dazu die grundlegenden Verpflichtungsstrukturen und den Anwendungsbereich der EMRK in den Blick, wobei im Mittelpunkt der Betrachtung Artikel 1 EMRK steht. Es wird die einschlägige Rechtsprechung des EGMR analysiert und systematisiert. Die Untersuchung widmet sich der zentralen Frage, ob die EMRK ihren Mitgliedstaaten die Pflicht auferlegt, ihre im Inland belegenen Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten von menschenrechtlichen Schädigungen abzuhalten.
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Die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK, Annika Bleier
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2019
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- Titel
- Die extraterritoriale Anwendbarkeit der EMRK
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Annika Bleier
- Verlag
- Peter Lang
- Erscheinungsdatum
- 2019
- Einband
- Hardcover
- ISBN10
- 3631788851
- ISBN13
- 9783631788851
- Reihe
- Studien zum internationalen, europäischen und öffentlichen Recht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Diskussion um die Existenz und die Reichweite extraterritorialer Staatenpflichten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit Blick auf die fortschreitende Globalisierung und die zunehmende Relevanz transnational tätiger Konzerne untersucht der Band die Möglichkeit, die Schutzwirkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention extraterritorial zu erstrecken. Die Autorin nimmt dazu die grundlegenden Verpflichtungsstrukturen und den Anwendungsbereich der EMRK in den Blick, wobei im Mittelpunkt der Betrachtung Artikel 1 EMRK steht. Es wird die einschlägige Rechtsprechung des EGMR analysiert und systematisiert. Die Untersuchung widmet sich der zentralen Frage, ob die EMRK ihren Mitgliedstaaten die Pflicht auferlegt, ihre im Inland belegenen Unternehmen bei ihren Auslandsaktivitäten von menschenrechtlichen Schädigungen abzuhalten.