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Die Autorin untersucht die Auswirkungen eines Mediationsverfahrens auf die Mediationsabschlussvereinbarung, ohne dass spezielle Regelungen für diese Vereinbarung existieren. Zunächst werden Vertragstyp, Formanforderungen, Dispositionsbefugnis, Widerrufsrecht nach § 312b BGB und die Vollstreckbarkeit erörtert. Die materiellen Regelungen zur Vollstreckbarkeit sind zwar ausreichend, entsprechen jedoch nicht den Anforderungen der Mediationsrichtlinie. Möglicherweise könnte das geplante Singapurer UN-Übereinkommen zur Mediation weitere Regelungen anstoßen. Ein zentraler Aspekt der Untersuchung sind die Auswirkungen von Verfahrensfehlern in der Mediation. Da der Gesetzgeber hierzu keine speziellen Regelungen getroffen hat, werden die Auswirkungen nach allgemeinem Vertragsrecht geprüft. Wenn die Parteien keine eigenen Regelungen getroffen haben, könnte je nach Situation eine Anfechtung der Abschlussvereinbarung wegen arglistiger Täuschung, widerrechtlicher Drohung oder Irrtums über die Geschäftsgrundlage in Betracht kommen. In Einzelfällen könnte die Vereinbarung wegen Sittenwidrigkeit oder Irrtums über die Vergleichsgrundlage nichtig sein. Der Großteil der Verfahrensfehler hat jedoch keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Abschlussvereinbarung. Die Autorin hält die bestehenden Regelungen für angemessen und lehnt spezielle Widerrufsrechte für die Mediation ab, da es keinen wesentlichen Unterschied zwischen der Abschlussvereinbaru
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Der Einfluss des Mediationsverfahrens auf Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit der Abschlussvereinbarung, Jana Härtling
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- 2019
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