Die abstrakte Normenkontrolle in den Kantonen
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In der Mehrheit der Schweizer Kantone bestehen Verfahren, in denen Justizbehörden kantonale und kommunale Normen abstrakt kontrollieren, d. h. deren Rechtskonformität unabhängig von einem konkreten Anwendungsakt überprüfen können. Diese Verfahren sind u. a. deshalb von Interesse, weil die Anfechtung solcher Normen vor Bundesgericht deren vorgängige Kontrolle auf kantonaler Ebene erfordert und normaufhebende Entscheide kantonaler Gerichte in der Regel letztinstanzlich sind. Vorliegende Dissertation gewährt einen vertieften Einblick in die Verbreitung und die Ausgestaltung dieser Verfahren, zeichnet deren Entstehung nach und zeigt ihre tatsächliche sowie rechtliche Relevanz auf. Zudem werden in ihr die diesbezüglichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede sowie die Frage nach der Existenzberechtigung der entsprechenden Kontrollsysteme erörtert.