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Der Geltungsbereich und die inhaltliche Ausgestaltung des Asset-Stripping-Verbots in § 292 KAGB sowie seine Anwendung auf Private Equity-Fonds

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Der Verfasser beschäftigt sich mit dem Geltungsbereich sowie der inhaltlichen Ausgestaltung und der Anwendung des Asset-Stripping-Verbots auf Private Equity-Fonds und greift vor dem Hintergrund des Erlasses des KAGBs eine aktuelle Thematik des deutschen und europäischen Kapitalmarktrechts mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen im Hinblick auf nationale Kapitalerhaltungsvorschriften auf. Zunächst stellt der Verfasser den Regelungsrahmen vor Erlass der AIFM-Richtlinie sowie des nationalen Umsetzungsakts in Form des KAGBs dar. Im Anschluss beleuchtet er ausgewählte Vorschriften der AIFM-Richtlinie sowie des KAGBs im Hinblick auf inländische geschlossene Spezial-Alternative-Investmentfonds und dabei insbesondere die Asset-Klasse Private Equity. Im weiteren Verlauf der Studie wird der Begriff Private Equity bestimmt, die einzelnen Finanzierungsphasen sowie die gesellschaftsrechtliche Basisstruktur eines Private Equity-Fonds dargestellt und auf die Investitionsstrategien von Buy-Out-Fonds eingegangen. Sodann untersucht der Verfasser den Anwendungsbereich des Asset-Stripping-Verbots. Im Rahmen des sachlichen Anwendungsbereichs werden die Merkmale eines inländischen geschlossenen Spezial-Alternativen-Investmentfonds geprüft und diese zu offenen Alternativen-Investmentfonds und Publikumsinvestmentvermögen abgegrenzt. Im persönlichen Anwendungsbereich wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft terminologisch bestimmt, deren Funktionsweise geschildert und die externe von der internen Verwaltung abgegrenzt. Im Anschluss werden normierte und nicht normierte Bereichsausnahmen sowie schwellenwert-bezogene Sondervorschriften geprüft. Die Prüfung des Regelungsgehalts des Asset-Stripping-Verbots geht zunächst auf den pflichtenbegründenden Kontrollerwerb ein, setzt sich mit dem Merkmal des nicht börsen-notierten Unternehmens auseinander und zeigt verschiedene Formen eines Kontrollerwerbs auf. Im weiteren Verlauf werden KMU-Ausnahmen sowie die zeitliche Geltungsdauer kritisch geprüft. Der Verfasser legt die einzelnen durch § 292 KAGB untersagten Maßnahmen dar, behandelt im Schwerpunkt Ausschüttungen als untersagte Maßnahme und weist auf Divergenzen zwischen der aufsichtsrechtlichen Regelung und dem auf die jeweilige Zielgesellschaft anwendbaren materiellen Gesellschaftsrecht hin. Im Anschluss untersucht er die einzelnen Verhaltenspflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und deren zeitlichen Anwendungsbereich. Sodann werden diverse Rechtsfolgen aus den Bereichen Aufsichtsrecht, sowie Gesellschafts- und Zivilrecht erörtert, vor dem Hintergrund, dass § 292 KAGB selbst keine Rechtsfolgen normiert. Im darauffolgenden Teil werden die Auswirkungen des Asset-Stripping-Verbots auf Private Equity-Fonds untersucht und dabei verschiedene Strukturierungsmaßnahmen von Private Equity-Fonds geprüft. Hauptaugenmerk wird hierbei auf die Auslegung gelegt und geprüft, ob Upstream-Sicherheiten Ausschüttungen darstellen. Methodengeleitet wird die richtlinien-konforme Auslegung dargestellt sowie die Besonderheiten bei einer 1:1-Umsetzung in nationales Recht erläutert. Anhand des unionsrechtlichen Methodenkanons wird zunächst Art. 30 Abs. 3 lit a AIFM-Richtlinie ausgelegt und im Anschluss § 292 Abs. 3 KAGB anhand des nationalen Methodenkanons. Abschließend werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie Leveraged-Buy-Out-Fonds im Einklang mit § 292 KAGB strukturiert werden können.

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2019

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