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Der § 175 StGB als „gesetzliches Unrecht“?

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„Homosexualität ist keine Krankheit und somit auch nicht behandlungsbedürftig.“ (Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, Juni 2019) Was heute so selbstverständlich scheint, war lange keine Selbstverständlichkeit. Jahrelang war Homosexualität in der Bundesrepublik Deutschland strafbar, wobei die Strafbarkeit insbesondere auf politischer Ebene in regelmäßigen Abständen in Frage gestellt wurde. Letztendlich wurde die männliche Homosexualität, damals verankert in § 175 StGB, entkriminalisiert. Doch was geschah mit der jahrelang aufrechterhaltenden Stigmatisierung? Die Verfasserin analysiert die Definition des Begriffes „Homosexualität“, sowohl biologistisch als auch soziologisch-kulturell und untersucht warum die weibliche Homosexualität in den ganzen Jahren straflos blieb. Mit dieser Abhandlung wird die Entwicklung der Strafbarkeit männlicher Homosexualität dargestellt, wobei mögliche Parallelen und Abweichungen in den Urteilsbegründungen während und nach der Herrschaft durch die Nationalsozialisten aufgezeigt werden. Dadurch gelingt ein Überblick über den strafrechtlichen Umgang mit Homosexuellen. Auch der langwierige Prozess der Entkriminalisierung wird untersucht und die konkreten Auslöser für die Entkriminalisierung sowie die einzelnen, in mehreren Akten erfolgten, Reformen aufgezeigt. Im Juli 2017 unternahm die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ (StrRehaHomG) den Versuch die nach dem Nationalsozialismus wegen Homosexualität verurteilten Männer zu rehabilitieren. Die Verfasserin analysiert inwieweit das tatsächlich gelingen konnte. Schließlich wird § 175 StGB unter die von Gustav Radbruch entwickelte Radbruchsche Formel subsumiert, wonach „unerträglich“ ungerechte Gesetze der Gerechtigkeit weichen müssen. Die Verfasserin untersucht, ob es sich bei § 175 StGB um ein solch unerträgliches Gesetz im Sinne Radbruchs handelt, wobei auch das Prinzip der Strafbarkeit als „Ultima Ratio“ sowie der Einfluss einer sogenannten Moralpolitik auf das Strafrecht beleuchtet werden. Abschließend beschäftigt sich das Werk mit der aktuellen (strafrechtliche) Lage Homosexueller auf nationaler und internationaler Ebene.

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2019

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