
Parameter
Mehr zum Buch
Die Verfolgung homosexueller Männer in Deutschland reicht bis zur Reichseinigung von 1871 zurück, als § 175 des Strafgesetzbuches homosexuelle Handlungen unter Männern strafbar machte, während weibliche Homosexualität unbestraft blieb. Das Reichsgericht definierte „widernatürliche Unzucht“ als „beischlafähnliche Handlungen“, was zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Verurteilungen führte, die 1912 mit 493 ihren Höhepunkt erreichte. In der Weimarer Republik stieg die Zahl der Verurteilungen leicht an. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten begann eine aggressive Hetze gegen Homosexuelle, die als „Volksschädlinge“ und Bedrohung für die Rasse betrachtet wurden. 1935 wurde das Strafrecht gegen homosexuelle Männer drastisch verschärft; alle homosexuellen Handlungen und sogar homosexuell motiviertes Verhalten wurden bestraft, ohne dass eine Berührung nachgewiesen werden musste. Das Strafmaß wurde auf bis zu zehn Jahre Zuchthaus erhöht, was zu einem rasanten Anstieg der Verurteilungen führte: von weniger als 800 Urteilen 1934 auf über 8.500 im Jahr 1938. Mit Kriegsbeginn sanken die Zahlen, da viele Männer zur Wehrmacht eingezogen wurden und die Verfolgungsbehörden personell geschwächt waren. Bis Kriegsende gab es über 45.000 Verurteilungen nach § 175 sowie mehr als 6.400 Verurteilungen durch Wehrmachtsgerichte.
Buchkauf
Homosexuelle im KZ Bergen-Belsen, Thomas Rahe
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2019
Lieferung
- Gratis Versand in ganz Deutschland!
Zahlungsmethoden
Keiner hat bisher bewertet.