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Risiko- und Gefährdungsbeurteilung für unbemannte Luftfahrtgeräte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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Die neue Durchführungsverordnung 2019/947 (EU) schreibt ab dem 01.06.2020 für Einsätze der allgemeinen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes die Vorlage eines Gefahren- und Risikomanagements in den Bereichen „Speziell“ (Artikel 6) und „Zulassungspflichtig“ (Artikel 7) vor. Auf Grund der verschiedenen Erfordernisse an Mensch und Maschine ist es für die Anwender, Fernpiloten und bewilligenden Behörden sehr schwierig diese Vorgabe zukünftig umzusetzen. Dieser Leitfaden soll dabei helfen grundlegende Erfordernisse zu erfüllen und den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen im Einsatz sicherer zu gestalten.
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2019
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