eNTEIGNUNG/ eRPR€SSUNG (DIE UNSICHTBARE WAND AUS SCHULD€N & SPERRVERMERKEN)
Autoren
Mehr zum Buch
EIN DEUTSCHER „STAAT“ AUS BEAMTEN, RICHTERN, VOLLSTRECKUNGSBEAMTEN UND ANDEREN „RECHTSPFLEGERN“ UNTERSTELLT MENSCHEN EINE „SCHULD“-TAT BEGANGEN ZU HABEN. IHRE EIGENEN STAATSSCHULDEN UND STEUERVERSCHWENDUNGEN SEHEN SIE NICHT BZW. HABEN (!) SIE NICHT SEHEN, ALS IHRE POLITIKER- UND BEAMTENPENSIONEN – MITTLERWEILE ALS VERBINDLICHKEIT (PASSIVA) UNTER DEM POSTEN „SONDERVERMÖGEN“ ALS PSEUDO-AKTIVA ZUSAMMENGEFAßT – NICHT ZU GEFÄHRDEN SIND. PRIVATPERSONEN UND KLEIN- BIS MITTELGROßE UNTERNEHMEN, DIE NACH „ANSICHT“ DIESES „SCHULDENSTAATES“ UND SEINER RECHTLICHEN WIE AUCH SOZIALEN VERBINDUNGSINGENIEURE – ZUM TEIL AUCH AUS SICHT DER SEITENS PRIVATWIRTSCHAFT ANGEBUNDENEN MIßSTANDSPROFITEURE – „HOCH VERSCHULDET“ SIND, SEHEN SICH EINER UNSICHTBAREN MAUER PERMANENTER EXISTENZ- UND FREIHEITSEINSCHRÄNKUNG GEGENÜBER, DIE MINDESTENS SO KONKRET IST WIE JENE, DIE DIE DDR VON DER BUNDESREPUBLIK EINST GETRENNT HATTE. DIE DEUTSCHE, SOGENANNTE „RESTSCHULDBEFREIUNG“ UND INSBESONDERE DIE GERICHTE UND INSOLVENZVERWALTER ENTLASTEN DIE BETROFFENEN NICHT VON WESENTLICHEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGEN, DIE ZU GEGEBENER ZEIT AUFGRUND DES INSOLVENZVERFAHRENS ENTSTEHEN UND WEITERE „HOHEITLICHE VERSTRICKUNGEN“ NACH SICH ZIEHEN. UM DIES ZU ÄNDERN, IST ZU VERSTEHEN WIE STAATSSCHULDEN, STEUERN, GESETZE UND PRIVATSCHULDEN MITEINANDER VERQUICKT SIND!