Wer macht eigentlich die Inklusion?
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Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht den Menschen im Mittelpunkt und eröffnet die historische Chance, mit der Stellung vom Rande der Gesellschaft, Ausgrenzung und Segregation endlich Schluss zu machen. Gelingt dies allerdings nicht mit dem Bundesteilhabegesetz, ist die Chance auf Jahre hinaus wieder vertan und es verfestigt sich für Menschen mit Behinderung - entgegen aller Zielsetzung - die Perspektktive als Bürger*innen zweiter Klasse. Die durch die Behindertenrechtskonvention aufgeworfenen Umsetzungsaufgaben dürfen dabei nicht allein von den bisherigen in der Behindertenhilfe engagierten Gruppen und Institutionen erwartet werden, sondern in erster Linie von allen anderen Systemen unserer Gesellschaft, wie Wohnungsmarkt, Verkehr, Wirtschaft, Recht, Arbeitsmarkt, Bildung usw. Das Bundesteilhabegesetz muss sich direkt auf diese auswirken, dort Entwicklungen und grundsätzlich ein Umdenken politischer Verteilungsmuster auslösen. Aus diem Evaluationsbericht des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments 2016: „Im Sinne des Übereinkommens suchen die EU-Institutionen den Dialog mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die Menschen mit Behinderungen vertreten. Die EU ist für deren Stimmen sehr offen. Schließlich darf die Durchführung der BRK durch die EU nicht zu einem Papiertiger verkommen, sondern soll für die 80 Millionen EU-Bürger*innen mit Behinderungen effektive und spürbare Verbesserungen nach sich ziehen. Der laufende Umsetzungsbericht des Parlaments wird dazu beitrage, dass dies geschieht.“