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Nach dem Wiener Kongress 1814/15 blieb in den ehemals französisch besetzten linksrheinischen deutschen Gebieten das Institut des Friedensrichters bestehen. Preußen führte 1827 das Institut des Schiedsmanns ein, das bei kleinen Privatrechtsstreitigkeiten und Ehrverletzungen vor einem Gang zu den ordentlichen Gerichten eine Versöhnung zwischen den streitenden Parteien anstrebte. Andere deutsche Länder folgten diesem Beispiel und beriefen Vergleichs- und Friedensrichter, wodurch dieses Institut 1877 Eingang in die deutsche Strafprozessordnung fand. Mit der Schiedsmannsordnung von 1879 wurde es auf ganz Preußen ausgeweitet und um weniger bedeutende bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ergänzt. In diesem Jahr wurde in St. Wendel der erste Schiedsmann eingesetzt, der akribisch über seine Fälle in einem Protokollbuch Buch führte. Dieses Protokollbuch, das ich 2019 von Willi Maas erhielt, dokumentiert die beteiligten Personen, die Vorfälle und die Ergebnisse der Versöhnungsversuche. Daraus entstand ein 360-seitiges Buch, das editorische Hinweise, das Gesetz von 1879, die St. Wendeler Schiedsmänner und 419 Protokolle aus 37 Jahren umfasst. Zudem enthält es mehrere Register und einen „Familienteil“ mit genealogischen Daten. Die Protokolle zeigen, dass auch unsere Vorfahren Beleidigungen und Streitigkeiten hatten, von harmlosen bis zu brutalen Beschimpfungen. Wer wissen möchte, was seine Urgroßeltern erlebt haben, findet hier interessante Ei
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Verhandelt zu St. Wendel, Roland Geiger
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- 2019
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