Close-out-Netting in der Bankensanierung
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Die Standard-Vertragswerke für Derivat-Geschäfte enthalten sogenannten Close-out-Netting-Klauseln. Eine massenweise Ausübung entsprechender Close-out-Rechte kann sich insbesondere im Kontext eines Bankensanierungsverfahrens destabilisierend auf die betroffene Bank auswirken. Art. 30a BankG räumt der FINMA die Kompetenz ein, insbesondere vertragliche Beendigungs-, Auf- und Verrechnungsrechte, die direkt oder indirekt an eine Massnahme nach dem elften Abschnitt des BankG anknüpfen, aufzuschieben. Mit dem Aufschub soll sichergestellt werden, dass die Sanierung einer Bank ohne destabilisierende Auswirkungen eines Mass-close-out durchgeführt werden kann. Die Dissertation befasst sich namentlich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anordnung eines Aufschubes gemäss Art. 30a BankG durch die FINMA im Rahmen des Bankensanierungsverfahrens.