Klimaschutzrecht
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Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet, die ebenfalls im Verhältnis zum Bundes-KSG berücksichtigt und bewertet werden. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) hat seit dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Der Handkommentar erörtert, analysiert und bewertet hochaktuell diese Klimaschutzgesetze und das Brennstoffemissionshandelsgesetz, insbesondere wird in die völker- und unionsrechtlichen Grundlagen eingeführt, die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere die Entscheidungen vom 24. März 2021 (Klimaschutzbeschluss), 18. Januar 2022 (Landes-Klimaschutzgesetze) und 23. März 2022 ((Windenergie-Beteiligungsgesellschaften) verarbeitet, erörtert, ob und inwieweit Sektorziele und Bundes-Klimaschutzplanung zielführend und verbindlich sind sowie ggf. subjektive und damit Klagerechte begründen, das Verhältnis des Bundes-KSG zu den Landes-Klimaschutzgesetzen geklärt und ein Überblick über die Landesgesetzgebung gegeben, die Verfassungsmäßigkeit des BEHG erörtert, das nationale Emissionshandelssystem und Sanktionsregime dargestellt, das Änderungsgesetz zum BEHG berücksichtigt, insbesondere werden Anforderungen an Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf erörtert und das Änderungsgesetz zum KSG vollumfänglich kommentiert. Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und von Frau Professor Sabine Schlacke, Universität Greifswald.