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Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz

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Am 1. Dezember 2021 tritt das neue Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG) in Kraft. Es vereint die bisherigen Bestimmungen des TKG und TMG zum Datenschutzrecht sowie die Regelungen zum Schutz der Privatsphäre in Endgeräten. Ziel des TTDSG ist es, mehr Rechtssicherheit und Klarheit im digitalen Bereich zu schaffen. Der Gesetzgeber berücksichtigt aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Einwilligungserfordernis bei Cookies und zur Thematik des digitalen Nachlasses. Das TTDSG fungiert als Vorgriff auf die noch nicht verfügbare ePrivacy-VO auf EU-Ebene, die die ePrivacy-RL ablösen soll. Erstmals werden gesetzlich Dienste zur Verwaltung von Einwilligungen etabliert. Das Gesetz betrifft nicht nur TK-Unternehmen, sondern die gesamte Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere wenn Nutzerdaten im Zusammenhang mit Telemedien verarbeitet oder Informationen in Endgeräten gespeichert werden. Es umfasst nicht nur Cookies, sondern auch vergleichbare Technologien. Betroffen sind unter anderem vernetzte Fahrzeuge und Industrie 4.0-Projekte, da der Personenbezug der Informationen nicht entscheidend ist. Vorteile sind eine klare Systematik und Konzentration auf das Wesentliche, von Praktikern des Datenschutz-, TK- und Telemedienrechts. Zielgruppen sind betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte, Personalabteilungen, Betriebsräte, Marketingabteilungen, Rechtsanwalts

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Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, Sibylle Gierschmann

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2023
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(Hardcover)
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