50 populäre Steuerirrtümer
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In Boulevardblättern, TV-Verbrauchermagazinen und an den Stammtischen wird viel diskutiert und gestritten, was alles steuerlich (nicht) erlaubt sei. So bleibt es nicht aus, dass sich in den Köpfen der geplagten Steuerzahler der eine oder andere Irrtum festsetzt. Steuerberater Günter J. Stolz räumt in seinem aktuellen Buch´50 populäre Steuerirrtümer´ mit zahlreichen Trugschlüssen und falschen Steuertipps auf. Entstanden ist hieraus ein kurzweiliges, 52-seitiges Buch, das nicht nur vielen Irrtümern und Halbwahrheiten nachgeht, sondern zwischen den Zeilen auch viele Gestaltungshinweise für Steuerzahler gibt. Kurzum: ein nützliches Geschenk für Freunde, Mandanten und Geschäftspartner. Beispiele für populäre Steuerirrtümer (Auszug aus dem Buch-Inhalt): „Anonyme Anzeigen werden vom Finanzamt nicht bearbeitet“ „Mit hohen Investitionen zum Jahresende kann ich Steuern sparen“ „Auf die Auskünfte eines Betriebsprüfers kann ich mich verlassen“ „Die Lohnsteueraußenprüfung schaut sich nur die Lohnunterlagen an“ „Die Stammeinlage einer GmbH ist totes Kapital“ „Meine Bankdaten sind durch das Bankgeheimnis geschützt“ „Entdecke ich Schwarzgeld im Nachlass, brauche ich nichts zu veranlassen“