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The right to exploit offshore hydrocarbon in the Southeastern Mediterranean in the light of public international law

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«Das Recht zur (effizienten) Nutzung von Offshore-Kohlenwasserstoffen im südöstlichen Mittelmeer im Lichte des Völkerrechts» Die Originalität dieser Dissertation und ihr Beitrag zur Entwicklung der Rechtswissenschaft begründen sich darin, dass diese Dissertation ausdrücklich ausführt, wie die Literatur seit langer Zeit sich mit dem Thema der Dissertation befasst und dabei zur Beilegung langjähriger seerechtlicher Streitigkeiten zwischen Griechenland und der Türkei und der Türkei mit der zypriotischen Republik ausschließlich von der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs in den Haag (im Folgenden „IGH“) ausgegangen wurde. Diese Dissertation stellt zum ersten Mal dar, dass dieser Rechtsweg nicht im Lichte des EU-Rechts betrachtet wurde und nicht im Einklang mit der eigenständigen bzw. autonomen Rechtsordnung der EU sein konnte. Bisher wurde außer Acht gelassen, dass das Seerechtsübereinkommen (im Folgenden „SRÜ“) seit 23. Juni 1998 (siehe Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 179/5) primäres EU-Recht ist. Allerdings Türkei hat seit 12. September 1963 das Ankara-Abkommen (im Folgenden „das Abkommen“) mit der EWG für Handels- und Wirtschaftszwecke unterzeichnet. Die vorliegende Dissertation schlägt daher zum ersten Mal- zur gerichtlichen Beilegung- vor, dass die langjährigen maritimen Streitigkeiten der Türkei als EU-Kandidatenland sowohl mit Griechenland als auch mit der zypriotische Republik als EU-Mitgliedsländer, im Lichte des Abkommens ausschließlich vor dem EuGH gebracht werden und dort endgültig entschieden werden. Die von der Dissertation vorgeschlagene Beilegung befasst sich mit der Frage, ob die Ratifizierung und die Anwendung des SRÜ von der Türkei in den Geltungsbereich des Abkommens fallen. Ferner Artikel 34 des IGH-Statuts es der EU als supranationaler Körperschaft nicht erlaubt, sich in irgendeiner Weise an einer Beilegung zwischen EU-Mitgliedstaaten und einem Kandidatenland für die EU-Mitgliedschaft zu beteiligen. Ebenso schlägt die vorliegende Studie erstmals vor, die gerichtliche anhängige maritime Beilegung in Bezug auf die zypriotische Republik und Griechenland als EU-Mitgliedstaaten –nach vorheriger Konsultation und Einigung mit der EU-Kommission –vor dem EuGH. Dies erfolgt erstens aufgrund einer höheren Legitimität des EuGH gegenüber Drittenländern im Südöstlichen Mittelmeer und insbesondere gegenüber der Türkei, falls sie diese maritime Beilegung bestreiten wollen und zweitens aufgrund der Kompatibilitätspflicht gegenüber das SRÜ (siehe Artikel 279 und 280) als Völkerrecht sowie auch gleichzeitig als primäres EU-Recht. Die Literatur hat sich mit diesem letzteren Beilegungsfall noch nicht befasst und dadurch hat die vorliegende Dissertation diese rechtliche Lücke vollständig geschlossen. Somit bestätigt diese Dissertation ihre vollständige Originalität und den Beitrag zur Entwicklung der Rechtswissenschaft.

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2023

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