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Wettbewerbsbeschränkendes Arbeitgeberverhalten

Zugleich ein Beitrag zur Fortentwicklung der grundrechtlichen Schutzpflichtenlehre in Fällen drittbelastenden Verhaltens

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  • 335 Seiten
  • 12 Lesestunden

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Nicht zuletzt aufgrund des allseits zu beobachtenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber zunehmend bestrebt, ihren Mitarbeiterstamm aktiv zu schützen und die mit dem Mangel an Arbeitskraft einhergehenden Lohnanstiege zu begrenzen. Insbesondere in der US-amerikanischen Praxis wurde beobachtet, dass sich Arbeitgeber in wettbewerbsbeschränkender Weise, beispielsweise mittels Sperrabreden, koordinieren und hierdurch Arbeitnehmern Entwicklungsmöglichkeiten und Berufschancen abschneiden. Der Autor untersucht, inwiefern das deutsche und europäische Privat- und Kartellrecht derartiges Arbeitgeberverhalten sanktionieren. Zugleich leistet er einen Beitrag zur Fortentwicklung der grundrechtlichen Schutzpflichtendogmatik im Bereich des Privatrechts.

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Wettbewerbsbeschränkendes Arbeitgeberverhalten, Friedrich Preetz

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Wettbewerbsbeschränkendes Arbeitgeberverhalten
Untertitel
Zugleich ein Beitrag zur Fortentwicklung der grundrechtlichen Schutzpflichtenlehre in Fällen drittbelastenden Verhaltens
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Friedrich Preetz
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
335
ISBN10
3756003523
ISBN13
9783756003525
Reihe
Beschreibung
Nicht zuletzt aufgrund des allseits zu beobachtenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber zunehmend bestrebt, ihren Mitarbeiterstamm aktiv zu schützen und die mit dem Mangel an Arbeitskraft einhergehenden Lohnanstiege zu begrenzen. Insbesondere in der US-amerikanischen Praxis wurde beobachtet, dass sich Arbeitgeber in wettbewerbsbeschränkender Weise, beispielsweise mittels Sperrabreden, koordinieren und hierdurch Arbeitnehmern Entwicklungsmöglichkeiten und Berufschancen abschneiden. Der Autor untersucht, inwiefern das deutsche und europäische Privat- und Kartellrecht derartiges Arbeitgeberverhalten sanktionieren. Zugleich leistet er einen Beitrag zur Fortentwicklung der grundrechtlichen Schutzpflichtendogmatik im Bereich des Privatrechts.