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Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts

Determinanten für die Verfolgung politischer Ziele bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen

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  • 525 Seiten
  • 19 Lesestunden

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Zur Vorbeugung negativer Effekte von Privatisierungen werden oftmals Pflichten bezüglich des künftigen Umgangs mit einem Privatisierungsobjekt, etwa in sozialer oder ökologischer Hinsicht, auferlegt. Die dadurch verminderte Attraktivität des Privatisierungsobjekts kann jedoch den Privatisierungserlös schmälern und somit den Privatisierungsempfänger begünstigen. Die Arbeit untersucht, welchen beihilfenrechtlichen Anforderungen derartige Sekundärzwecke bei Privatisierungen unterliegen. Unter anderem wird analysiert, inwieweit sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausgestaltet oder durch Einpreisung berücksichtigt werden können. Ansätze für eine Weiterentwicklung der beihilfenrechtlichen Praxis werden aufgezeigt.

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Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts, Johannes Stapf

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Sekundärzwecke bei Privatisierungen im Fokus des Beihilfenrechts
Untertitel
Determinanten für die Verfolgung politischer Ziele bei Unternehmens- und Grundstückstransaktionen
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Johannes Stapf
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
525
ISBN10
3848776006
ISBN13
9783848776009
Reihe
Beschreibung
Zur Vorbeugung negativer Effekte von Privatisierungen werden oftmals Pflichten bezüglich des künftigen Umgangs mit einem Privatisierungsobjekt, etwa in sozialer oder ökologischer Hinsicht, auferlegt. Die dadurch verminderte Attraktivität des Privatisierungsobjekts kann jedoch den Privatisierungserlös schmälern und somit den Privatisierungsempfänger begünstigen. Die Arbeit untersucht, welchen beihilfenrechtlichen Anforderungen derartige Sekundärzwecke bei Privatisierungen unterliegen. Unter anderem wird analysiert, inwieweit sie als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ausgestaltet oder durch Einpreisung berücksichtigt werden können. Ansätze für eine Weiterentwicklung der beihilfenrechtlichen Praxis werden aufgezeigt.