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Der Schutz des Vertragspartners bei Fehlvorstellungen über die Rechtsform aufgrund falscher Firmierung

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  • 285 Seiten
  • 10 Lesestunden

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Offenbart ein Unternehmensträger nicht seine tatsächliche Rechtsform, wird dem Kontrahenten die Möglichkeit genommen, dessen Insolvenzrisiko korrekt einzuschätzen. Auch wird daher auf einen Risikoaufschlag oder eine Sicherheit verzichtet werden. In welchem Umfang ein hierauf beruhender Schaden zu ersetzen ist und wer der korrekte Anspruchsgegner ist, wird kontrovers diskutiert. Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, die verschiedenen Ansätze zu untersuchen und kommt zu dem Ergebnis, dass die ständige Rechtsprechung, eine „Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB“, in weiten Teilen nicht überzeugen kann. Vielmehr ist der Anspruchsteller in vielen Fällen auf einen auf das negative Interesse gerichteten deliktischen Anspruch zu verweisen.

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Der Schutz des Vertragspartners bei Fehlvorstellungen über die Rechtsform aufgrund falscher Firmierung, Torsten Fitzke

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Der Schutz des Vertragspartners bei Fehlvorstellungen über die Rechtsform aufgrund falscher Firmierung
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Torsten Fitzke
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
285
ISBN10
3756004449
ISBN13
9783756004447
Reihe
Beschreibung
Offenbart ein Unternehmensträger nicht seine tatsächliche Rechtsform, wird dem Kontrahenten die Möglichkeit genommen, dessen Insolvenzrisiko korrekt einzuschätzen. Auch wird daher auf einen Risikoaufschlag oder eine Sicherheit verzichtet werden. In welchem Umfang ein hierauf beruhender Schaden zu ersetzen ist und wer der korrekte Anspruchsgegner ist, wird kontrovers diskutiert. Der Verfasser macht es sich zur Aufgabe, die verschiedenen Ansätze zu untersuchen und kommt zu dem Ergebnis, dass die ständige Rechtsprechung, eine „Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB“, in weiten Teilen nicht überzeugen kann. Vielmehr ist der Anspruchsteller in vielen Fällen auf einen auf das negative Interesse gerichteten deliktischen Anspruch zu verweisen.