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Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser"

Kommunalabgabenrecht im Spannungsfeld zwischen Abnehmerschutz und Gemeindefinanzierung

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  • 703 Seiten
  • 25 Lesestunden

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Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.

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Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser", Isabelle König

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Gebührenfähigkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser"
Untertitel
Kommunalabgabenrecht im Spannungsfeld zwischen Abnehmerschutz und Gemeindefinanzierung
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Isabelle König
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
703
ISBN10
3756002268
ISBN13
9783756002269
Reihe
Beschreibung
Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.