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Der Leiter der Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft

Unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsstellung, Abberufung und Haftung

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  • 452 Seiten
  • 16 Lesestunden

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Das Werk bietet insbesondere Versammlungsleiter: innen und Rechtsanwält: innen, die sich auf die Beratung deutscher Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen spezialisiert haben, einen auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Überblick über alle wesentlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Versammlungsleitung. Die Untersuchung widmet sich in besonderem Maße der verbandsrechtlichen Stellung des Versammlungsleiters als eigenständiges Organ der Aktiengesellschaft, den in der Praxis häufig gestellten Abberufungsanträgen sowie der Haftung des Versammlungsleiters. Hierbei wird herausgearbeitet, dass die Haftungsrisiken aufgrund des Grundsatzes der beschränkten Versammlungsleiterhaftung limitiert sind.

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Der Leiter der Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft, Philipp Roebers

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Der Leiter der Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft
Untertitel
Unter besonderer Berücksichtigung von Rechtsstellung, Abberufung und Haftung
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Philipp Roebers
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
452
ISBN10
3756000206
ISBN13
9783756000203
Reihe
Beschreibung
Das Werk bietet insbesondere Versammlungsleiter: innen und Rechtsanwält: innen, die sich auf die Beratung deutscher Aktiengesellschaften bei der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen spezialisiert haben, einen auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnittenen Überblick über alle wesentlichen Problemstellungen im Zusammenhang mit der Versammlungsleitung. Die Untersuchung widmet sich in besonderem Maße der verbandsrechtlichen Stellung des Versammlungsleiters als eigenständiges Organ der Aktiengesellschaft, den in der Praxis häufig gestellten Abberufungsanträgen sowie der Haftung des Versammlungsleiters. Hierbei wird herausgearbeitet, dass die Haftungsrisiken aufgrund des Grundsatzes der beschränkten Versammlungsleiterhaftung limitiert sind.