Der Anwendungsbereich konkreter Gefährdungsdelikte mit vorsätzlicher Leibes- oder Lebensgefährdungskomponente de lege ferenda
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Die Arbeit behandelt die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit im Allgemeinen, wobei sie sich den Zugang zu diesem Problem über eine Untersuchung des Spannungsverhältnisses des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes zum bedingten Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz und zur bewussten Fahrlässigkeit im Besonderen verschafft. Im Hinblick auf eine in Rechtsprechung und Schrifttum zu beobachtende Tendenz zur Identifizierung des konkreten Leibes- bzw. Lebensgefährdungsvorsatzes mit bedingtem Verletzungs- bzw. Tötungsvorsatz setzt sie sich im Schwerpunkt mit den Begründungen der rein kognitiven und kognitiv-voluntativen Vorsatzkonzeptionen, dem Wesen des Vorsatzes an sich und den Charakteristika des konkreten Gefährdungsvorsatzes sowie – unter Berücksichtigung interdisziplinärer Erkenntnisse – der Entwicklung einer Methode zur Feststellung von Vorsatz in Abgrenzung zur Fahrlässigkeit auseinander.