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Die „verkehrsspezifische Gefahr“ nach § 315b StGB

Herleitung, Reichweite und Auswirkungen des Merkmals (auch für weitere Straftaten im Verkehr)

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In den Medien sind „gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“ häufig zu sehen, etwa durch das Werfen von Gegenständen auf Autos, das Fahren in Menschengruppen oder das Blockieren von Fahrbahnen durch Aktivisten. Allerdings fällt nicht jedes gefährliche Verhalten unter den Straftatbestand des § 315b StGB. Nach dem Grundsatzurteil des BGH vom 4. Dezember 2002 muss die Gefahr, die der Täter verursacht, eine „verkehrsspezifische Gefahr“ sein. Die Abhandlung bietet zunächst einen Überblick über § 315b StGB, wobei der Inneneingriff im Fokus steht. Es folgt eine Analyse wichtiger Entscheidungen zur „verkehrsspezifischen Gefahr“, wobei das Grundsatzurteil besonders hervorgehoben wird. Der Autor diskutiert, welche Verkehrsvorgänge eine solche Gefahr hervorrufen können und behandelt verschiedene Verkehrsmittel sowie Gefahrenarten wie kinetische Energie, Gewichtskraft, Brände und psychische Beeinträchtigungen. Auch die Frage, ob die „verkehrsspezifische Gefahr“ ein Überraschungselement erfordert, wird erörtert. Zudem wird die Kompatibilität der Begriffe „verkehrsspezifische Gefahr“ und „Inneneingriff“ behandelt. Abschließend wird die Notwendigkeit einer Anpassung des Gesetzeswortlauts von § 315b StGB sowie Bezüge zu anderen relevanten Straftaten und zivilrechtlichen Vorschriften untersucht. Die Abhandlung wird durch zahlreiche Beispiele und technische Hintergründe ergänzt.

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Die „verkehrsspezifische Gefahr“ nach § 315b StGB, Dominik Birner

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2023
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