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Der materielle ordre public im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 1059–1061 ZPO

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  • 338 Seiten
  • 12 Lesestunden

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Ist ein deutsches Gericht an die Tatsachenfeststellungen und rechtliche Würdigung des Schiedsgerichts gebunden, wenn es im Verfahren nach §§ 1059–1061 ZPO die Vereinbarkeit der Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs mit dem ordre public prüft? Nicht zuletzt wegen des Verbots der révision au fond ist der Prüfungsumfang im Rahmen der materiellen Ordre-public-Kontrolle seit jeher umstritten. Zuletzt gewann die Debatte durch divergierende obergerichtliche Entscheidungen in kartellrechtlich gelagerten Fällen an Schwung, bevor sie im Jahr 2022 höchstrichterlich entschieden wurde (erstmals zum „neuen“ Recht). Unter Anknüpfung an die dynamische Debatte entwickelt das Buch einen eigenen Lösungsvorschlag zum gerichtlichen Prüfungsumfang.

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Der materielle ordre public im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 1059–1061 ZPO, Patrick Gerardy

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Paperback)
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Titel
Der materielle ordre public im Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 1059–1061 ZPO
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Patrick Gerardy
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Paperback
Seitenzahl
338
ISBN10
3756000265
ISBN13
9783756000265
Reihe
Beschreibung
Ist ein deutsches Gericht an die Tatsachenfeststellungen und rechtliche Würdigung des Schiedsgerichts gebunden, wenn es im Verfahren nach §§ 1059–1061 ZPO die Vereinbarkeit der Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs mit dem ordre public prüft? Nicht zuletzt wegen des Verbots der révision au fond ist der Prüfungsumfang im Rahmen der materiellen Ordre-public-Kontrolle seit jeher umstritten. Zuletzt gewann die Debatte durch divergierende obergerichtliche Entscheidungen in kartellrechtlich gelagerten Fällen an Schwung, bevor sie im Jahr 2022 höchstrichterlich entschieden wurde (erstmals zum „neuen“ Recht). Unter Anknüpfung an die dynamische Debatte entwickelt das Buch einen eigenen Lösungsvorschlag zum gerichtlichen Prüfungsumfang.