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Seit den Entscheidungen des EuGH in den sogenannten „Danish Cases“ ist das einheitliche Missbrauchsverständnis des Unionsrechts klar, das im EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz verankert ist und besonders für das nur punktuell harmonisierte Ertragsteuerrecht relevant wird. Diese Erkenntnisse haben erhebliche Auswirkungen auf die Prüfung der Grundfreiheiten sowie auf die Auslegung und Anwendung der Missbrauchstatbestände in den unternehmenssteuerlichen Richtlinien, insbesondere der allgemeinen Anti-Missbrauchsbestimmung und der Hinzurechnungsbesteuerungsvorschrift der Anti-BEPS-RL. Durch die entsprechenden Umsetzungsmaßnahmen in § 10a KStG 1988 und § 22 BAO wurde die österreichische Missbrauchsdoktrin weitgehend „europäisiert“. Dennoch gilt der EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz für alle Sachverhalte im Anwendungsbereich des Unionsrechts. Angesichts der gestiegenen Bedeutung des EU-Anti-Missbrauchsgrundsatzes für grenzüberschreitende ertragsteuerliche Sachverhalte widmet sich die Monografie umfassend den Wesensmerkmalen dieses Grundsatzes im Europäischen Ertragsteuerrecht. Die gewonnenen Erkenntnisse werden mit den Missbrauchstatbeständen in Art 6 und 7 der Anti-BEPS-RL in Kontext gesetzt, um die maßgeblichen Folgen für die Auslegung und Anwendung der österreichischen Umsetzungsmaßnahmen abzuleiten.
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EU-Anti-Missbrauchsgrundsatz, Stefanie Geringer
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- 2023
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