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Die Nutzung von Social Media nimmt nicht nur bei Privatpersonen, sondern auch bei Unternehmen und deren Vorstandsmitgliedern zu, um die Kapitalmarktöffentlichkeit zu erreichen. Während größere Aktiengesellschaften eigene Social Media-Kanäle betreiben, nutzen Vorstandsmitglieder, insbesondere Vorstandsvorsitzende, oft auch ihre privaten Profile für Unternehmensbezüge. Dies wirft die Frage auf, inwieweit der Emittent oder das Vorstandsmitglied Informationen auf Social Media preisgeben darf. Die SEC hat sich aufgrund von Veröffentlichungen durch CEOs verstärkt mit der Eignung sozialer Medien als Veröffentlichungskanal und möglichen Marktmanipulationen beschäftigt. Der Verfasser überträgt diese Fälle auf das europäische Marktmissbrauchsrecht und untersucht potenzielle Verstöße durch Vorstandsmitglieder hinsichtlich der Anforderungen an Ad-hoc-Veröffentlichungen, das Marktmanipulationsverbot und die unerlaubte Offenlegung von Insiderinformationen. Veröffentlichungen durch Vorstandsmitglieder können dem Unternehmen zugerechnet werden, was nicht nur Haftung nach §§ 97 f. WpHG zur Folge haben kann, sondern auch einen erheblichen Imageverlust. Abschließend gibt der Verfasser Empfehlungen für präventive Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen können, um Verstöße durch Vorstandsmitglieder zu vermeiden, was durch die Verantwortung des Vorstands für die Kapitalmarktkommunikation zusätzlich erschwert wird.
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Ausgewählte marktmissbrauchsrechtliche Risiken bei Veröffentlichungen durch Emittenten und Vorstandsmitglieder auf Social Media sowie Ansätze zur Prävention durch den Emittenten, Mario Alexander Hirsch
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- 2023
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