Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte
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Das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein regelt die Wahrung der innerdienstlichen Interessen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen an der Mitbestimmung der der Verwaltung unterliegenden Entscheidungen teil. Mit der praxisorientierten und fundierten Kommentierung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Personalräte wird sowohl den wenig mit der Materie Vertrauten als auch den professionell in diesem Bereich Tätigen eine zuverlässige Hilfe gegeben. Der Kommentar berücksichtigt stets die aktuelle Entwicklung des MBG Schl.-H. sowie die aktuelle Rechtsprechung. Die einzelnen Mitbestimmungstatbestände werden ausführlich erläutert; ebenso werden Reichweite und Grenzen der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte aufgezeigt. Das Loseblattwerk wird jährlich aktualisiert und hält seine Leserschaft somit stets auf dem aktuellen Stand. Der Praxis-Kommentar „Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte in Schleswig-Holstein“ richtet sich an die gesamte öffentliche Verwaltung, Personal- und Betriebsräte, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlich-rechtlichen Bereichs, Aus- und Fortbildungsinstitute, Gerichte und Rechtsanwälte. Die aktuelle 17. Nachlieferung enthält umfassende Aktualisierungen der Kommentierung der §§ 2, 8, 9, 11, 20-27, 36-45, 47, 49, 51, 52, 54, 56-58, 66, 69, 78, 80, 81, 85-88 sowie der Anhänge. Neu im Autorenteam ist Björn Reimers, Justiziar in der Schleswig-Holsteinischen Landesverwaltung. Malte Hübner-Berger, der das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein viele Jahre kommentiert und dieses Werk auf dem vorliegenden hohen fachlichen Niveau betreut hat, hat die Bearbeitung an Prof. Dr. Thomas Weiß, Rechtsanwalt, Wulf Benning, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein und Reinhard Warnecke, Ministerialrat abgegeben.