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Phänomenologische Untersuchung zum Gegenstandsbegriff in Kants "Kritik der reinen Vernunft"
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Nicht nur die Rezeptivität unseres menschlichen Erkenntnisvermögens, sondern auch seine Spontaneität, womit es von sich aus reine Vorstellungen a priori hervorbringt, machen gerade darin seine Grenze offenkundig, weil es nur seinen subjektiven Vorstellungen gemäss etwas erkennen kann und muss. Ein solches allein, was unseren apriorischen Vorstellungen gemäss uns erscheint, können wir als einen Gegenstand erkennen. Diese apriorischen Vorstellungen konstituieren also die Gegenständlichkeit von etwas als einem so-und-so erkannten Gegenstand. Ein von uns so-und-so erkannter Gegenstand ist aber nur eine Erscheinung von etwas, was an sich uns unbekannt ist, was jedoch gerade in seiner Erscheinung sein Dasein bekundet.
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1985
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