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Der Leumundsbericht im schweizerischen Erwachsenenstrafrecht

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Der Leumundsbericht ist bis heute wissenschaftlich noch weitgehend unbearbeitet geblieben, obwohl Leumundsberichte in der Praxis bei Strafzumessung und Prognoseentscheidung in massgeblicher Weise in die richterliche Entscheidungsfindung einfliessen. Ausserdem wird bei der Durchführung der Erhebungen und der Verwertung der Berichte die persönliche Freiheit der Beschuldigten tangiert. Die vorliegende Arbeit versucht aufzuzeigen, in welchen Bereichen der Persönlichkeitserforschung der Leumundsbericht eingesetzt werden kann. Sie weist auf die Probleme bei den Leumundserhebungen hin und unterbreitet Anregungen, wie eine Persönlichkeitserforschung mit vertretbarem Aufwand unter Wahrung der verfassungs- und verfahrensrechtlichen Rechte der Beschuldigten durchgeführt werden kann.

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Der Leumundsbericht im schweizerischen Erwachsenenstrafrecht, Thomas Faust

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1986
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