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Das gerichtliche Zwischenverfahren nach Anklageerhebung
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Im Zwischenverfahren trifft das Gericht die Entscheidung darüber, ob aufgrund einer von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage das Hauptverfahren zu eröffnen ist. Die vom Gesetzgeber gewählte Lösung, nach der hierbei auch die Frage des hinreichenden Tatverdachts zu prüfen ist, wird vielfach für problematisch gehalten und ist nicht unumstritten. Seit Einführung der Strafprozessordnung sind zahlreiche Änderungsvorschläge gemacht worden, von denen keiner bisher breitere Zustimmung gefunden hat. Die Arbeit beschreibt Funktion und Bedeutung des Zwischenverfahrens und legt Vor- und Nachteile der einzelnen Reformvorschläge dar.
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1986
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