Die Rechtswahlvoraussetzungen und die Bestimmung des auf internationale Schuldverträge anwendbaren Rechts nach den allgemeinen Kollisionsregeln des US-amerikanischen UCC und des deutschen Rechts
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Diese rechtsvergleichende Untersuchung gibt dem am internationalen Schuldvertragsrecht interessierten Juristen und Wirtschaftspraktiker Entscheidungshilfen, welche Voraussetzungen und Grenzen er bei der Formulierung von Rechtswahlklauseln nach dem in allen US-Bundesstaaten geltenden US-amerikanischen Handelsrecht (Uniform Commercial Code) und nach deutschem Recht zu beachten hat. Auf der Grundlage der Auswertung von über 200 US-Bundesgerichtsurteilen zu UCC 1-105 ermöglicht die Arbeit zudem die Lösung des Problems, welches Recht bei Fehlen einer Rechtswahl anzuwenden ist.
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Die Rechtswahlvoraussetzungen und die Bestimmung des auf internationale Schuldverträge anwendbaren Rechts nach den allgemeinen Kollisionsregeln des US-amerikanischen UCC und des deutschen Rechts, Ulrich Stoll
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 1986
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- Titel
- Die Rechtswahlvoraussetzungen und die Bestimmung des auf internationale Schuldverträge anwendbaren Rechts nach den allgemeinen Kollisionsregeln des US-amerikanischen UCC und des deutschen Rechts
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Ulrich Stoll
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 1986
- ISBN10
- 382049815X
- ISBN13
- 9783820498158
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Diese rechtsvergleichende Untersuchung gibt dem am internationalen Schuldvertragsrecht interessierten Juristen und Wirtschaftspraktiker Entscheidungshilfen, welche Voraussetzungen und Grenzen er bei der Formulierung von Rechtswahlklauseln nach dem in allen US-Bundesstaaten geltenden US-amerikanischen Handelsrecht (Uniform Commercial Code) und nach deutschem Recht zu beachten hat. Auf der Grundlage der Auswertung von über 200 US-Bundesgerichtsurteilen zu UCC 1-105 ermöglicht die Arbeit zudem die Lösung des Problems, welches Recht bei Fehlen einer Rechtswahl anzuwenden ist.