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Überbelegung im Strafvollzug
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Die «Überfüllung» von Gefängnissen (Justizvollzugsanstalten) in der Bundesrepublik nach der Heinemannschen Strafrechtsreform zunächst kein Thema, ist in den letzten Jahren zunehmend zum Problem geworden. Bearbeitet wurde es vor allem im Zusammenhang mit der Frage, ob mehr Gefängnisse gebaut werden sollen oder ob es Alternativen dazu gibt. Nahezu unbeachtet blieb dabei die sich täglich für den einzelnen Gefangenen (aber auch für die Anstaltsleiter) stellende Frage, wann eine Unterbringung wegen «Überbelegung» unzulässig ist und mit Aussicht auf Erfolg juristisch angegriffen werden kann. Dieser Frage wird in der vorliegenden Arbeit - die insbesondere auch den Entwurf der Rechtsverordnung nach § 144 Abs. 2 StVollzG beinhaltet - nachgegangen.
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1986
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