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Die Bedeutung der Grundrechte im Zusammenhang mit der Benutzung gemeindlicher öffentlicher Einrichtungen
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Im Rahmen der allgemeinen Diskussion um die «Grundrechte im Leistungsstaat» stellt sich auch die Frage, inwieweit sich speziell im Hinblick auf die Schaffung und Inanspruchnahme gemeindlicher öffentlicher Einrichtungen aus den Grundrechtsbestimmungen des Grundgesetzes rechtliche Folgerungen ziehen lassen. Es wird zunächst die Pflicht der Gemeinden zur Schaffung öffentlicher Einrichtungen, sodann der Anspruch des Bürgers auf Bereitstellung solcher Einrichtungen dargestellt. Weiterhin wird die Bedeutung des Gleichheitssatzes und der Freiheitsgrundrechte bei der Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen untersucht.
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1987
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