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Die Unterscheidung von vorsatzausschliessendem und nichtvorsatzausschliessendem Irrtum
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Die reichsgerichtliche Irrtumslehre mit ihrer Unterscheidung zwischen tatsächlichem und ausserstrafrechtlichem Irrtum einerseits, strafrechtlichem Irrtum andererseits gilt in der heutigen Strafrechtslehre und -praxis als überwunden. Die Arbeit versucht den Nachweis, dass es sich in Wirklichkeit anders verhält und dass sich auch die Irrtumsunterscheidung des Reichsgerichts präzise und sachadäquat rekonstruieren lässt.
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1987
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