The courts and the development of commercial law
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Die Juristen aller Nationen sind gewohnt, sich an den Formationen ihres eigenen Rechtssystems und, wenn die Grenzen überschritten werden, an den zwei großen »Familien« des kontinentaleuropäischen und anglo-amerikanischen Rechts zu orientieren, wobei die beiden Rechtskreise gewöhnlich als in ihrer historischen Entwicklung voneinander getrennte und sich isolierende Ordnungen betrachtet werden. Diese schiefe Sicht der Dinge zu korrigieren, haben sich die CSC zum Ziel gesetzt. Zum einen bildete jeder der beiden Rechtskreise für sich schon keine monolithische Einheit, man braucht sich nur die Unterschiede vor Augen zu halten, die etwa das französische gegenüber dem deutschen Recht charakterisieren. Oder man nehme das US-amerikanische Recht, das sich immer deutlicher von der englischen Prägung des Common Law entfernt. Zum anderen hat sich das Modell der beiden voneinander isolierten Rechtskreise als brüchig und überlebt erwiesen; das Gemeinsame zwischen ihnen und die gegenseitige Beeinflussung stellen hier wie dort nicht zu übersehende gestaltende Kräfte der Rechtsentwicklung dar. Diese und andere Korrekturen an den gewohnten Vorstellungen sind nicht zuletzt den bisher publizierten Forschungsergebnissen in den CSC zu verdanken; und den Brückenschlag zu festigen nehmen sich, von der Gerda Henkel Stiftung wirksam gefördert, die weiteren Forschungen vor.