Die Stellung der Länder in der Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland
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In der Bundesrepublik Deutschland ist das Politikfeld der internationalen Entwicklungszusammenarbeit ex tunc durch einen spezifischen Handlungsverbund zwischen Bund und Ländern gekennzeichnet. Im ersten Teil der Arbeit werden Entstehung und Entwicklung der Strukturen wie der Koordinierungsinstrumente dieser Kooperation untersucht. Dabei wird herausgearbeitet, dass die finanziellen, institutionellen und programmatischen Beiträge der Länder nicht nur eine fachliche Ausdifferenzierung auf verschiedene Leistungsträger ermöglicht haben, die sich für die Qualität des entwicklungspolitischen Engagements der Bundesrepublik als fruchtbar erweist, sondern insgesamt als unverzichtbar für die Erfüllung dieser staatlichen Aufgabe gelten müssen. In welchem Masse Bundesländer eigene Aktivitäten in diesem Bereich entfalten, wird im zweiten Teil am Beispiel des Landes Berlin, das im Laufe der Jahre zu einem bedeutenden Zentrum bundesdeutscher Zusammenarbeit mit Staaten in Entwicklungsregionen ausgebaut worden ist, detailliert dargestellt.