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Frauendiskriminierung durch Teilzeitbeschäftigung

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Mindestens 90% der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Zahlreiche Nachteile stellen daher eine mittelbare Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben dar. Das hat mittlerweile auch die Rechtsprechung erkannt. Inwieweit der vom Europäischen Gerichtshof und vom Bundesarbeitsgericht eingeschlagene Weg geeignet ist, wenigstens die Lohndiskriminierung bei Teilzeitarbeit zu beseitigen, wird hier untersucht. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Benachteiligung bei betrieblichen Sozialleistungen und der Vergütung von Überstunden.

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1988

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