Die Bedeutung der Unantastbarkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG für die Grundrechte
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Die umfassende Gewährleistung der Grundrechte ist zentrales Anliegen des Bonner Grundgesetzes. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage nach dem Schutz, den die Unantastbarkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG den im Grundgesetz niedergelegten Grundrechten gegenüber Verfassungsänderungen bietet. Die Brisanz dieser Fragestellung wird in der aktuellen Diskussion über Möglichkeit und Zweckmässigkeit einer Abänderung des Art. 16 II 2 GG (Asylrecht) besonders deutlich. Ausgehend von rechtshistorischen und rechtsphilosophischen Betrachtungen untersucht der Verfasser zunächst die allgemeine Bedeutung der «Ewigkeitsgarantie», welche die Grundsätze der Art. 1 und 20 GG für unberührbar erklärt. Insbesondere die Begriffe Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat werden eingehend behandelt, wobei nachgewiesen wird, dass die Gewährleistung dieser Prinzipien denknotwendig einen gewissen Grundrechtsstandard voraussetzt. Für die Bestimmung dieses unantastbaren Grundrechtsbestandes brauchbare Kriterien zu finden und diese dann für die einzelnen Grundrechte zu konkretisieren, ist Ziel dieser Arbeit.