Bedeutung betriebswirtschaftlicher Bilanztheorien für die Systematisierung und Auslegung handelsrechtlicher Bilanzierungshilfen
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Die Betriebswirtschaftslehre hat seit jeher versucht, durch Entwicklung von «Bilanztheorien» Hilfestellung bei der Bilanzrechtsinterpretation zu bieten. Angesichts der Vielzahl der durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz geschaffenen Bilanzierungsprobleme stellt sich daher die Frage, inwieweit das Gedankengut der betriebswirtschaftlichen Bilanztheorien zur Lösung offener Bilanzierungsfragen beitragen kann. Die vorliegende Arbeit widmet sich dieser Frage prinzipiell und konkret am Beispiel der Bilanzierungshilfen. Diese eignen sich deshalb als Untersuchungsobjekt in besonderem Maße, weil das neue Handelsrecht gerade hier erhebliche Interpretations- und Ermessensspielräume eröffnet. Bei der Anwendung der prinzipiellen Überlegungen zum Verhältnis von Bilanztheorie und Bilanzrechtsauslegung auf die Bilanzierungshilfe «Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen» erarbeitet der Verfasser konkrete Schlußfolgerungen bezüglich der Aktivierungsvoraussetzungen, gesetzlichen Grenzen und des persönlichen Geltungsbereichs dieser Bilanzierungshilfe.