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Die Senate der Hansestädte Hamburg und Bremen

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Das parlamentarische System in den Hansestädten unterscheidet sich in vielfältiger Weise von dem der Flächenländer. Prägendes Merkmal der Hansestädte ist der kollegial organisierte Senat, der sich in seiner Stellung, seinen Funktionen und seiner Organisation von den Regierungen der Flächenländer abhebt. Anliegen dieser Schrift ist es, die insofern bestehenden verfassungsrechtlichen Besonderheiten der Hansestädte gegenüber den Flächenländern aufzuzeigen. Daneben werden die zwischen Hamburg und Bremen bestehenden Unterschiede dargelegt. Vor dem Hintergrund anhaltender Verfassungsreformdiskussionen in den Hansestädten geht es der vorliegenden Arbeit insbesondere auch darum, Ursachen und Systemzusammenhänge der besonderen verfassungsrechtlichen Gestaltungen aufzuweisen. Die verfassungsrechtlichen Erörterungen werden durch Hinweise auf die Verfassungswirklichkeit ergänzt. Dadurch wird die Bedeutung der rechtlichen Regelungen für die Staatspraxis in den Hansestädten veranschaulicht.

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1989

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