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Von der vis maior zur höheren Gewalt

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Die kontrovers geführte Diskussion um den Begriff der höheren Gewalt gibt Anlaß, Anhaltspunkte für eine Bestimmbarkeit des in zahlreichen gesetzlichen Bestimmungen verwendeten Begriffes aus einer Betrachtung derjenigen Quellen zu gewinnen, die die rechtliche Entwicklung des Begriffes bezeugen. Dabei zeigt sich, daß der Grund für eine mangelnde positive Bestimmbarkeit in dem von der römischen Jurisprudenz beschrittenen Abstraktionsprozeß zur Beurteilung qualifizierter Schadensereignisse liegt, welcher eine widerspruchsfreie Bestimmung mittels allgemeiner Kriterien nicht zuläßt. Vielmehr wechselt der Bedeutungsinhalt der höheren Gewalt mit der dogmatischen Ausgestaltung des jeweils zum Zuge kommenden Haftungsgrundes (heute Verschuldens- oder Gefährdungshaftung), von dessen nachteiligen Folgen höhere Gewalt befreien soll. Schließlich ergibt sich auch, daß die jüngst diskutierte Einführung einer beweglichen Haftungsfolge in das System der Gefährdungshaftung nicht die Abschaffung des Instituts der höheren Gewalt bedingt.

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Von der vis maior zur höheren Gewalt, Andreas Doll

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Erscheinungsdatum
1989
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